| Das intellektuelle Eigentum und somit
auch die Rechte des Autors auf alle Zeichnungen, Photographien oder technische
Zeichnungen welche auf dieser Internetseite ausgestellt werden, sind einzig
und exklusiv das Eigentum von Costamar Inmo, gleichsam wie die Eigentümer
der oben genannten Dokumente, die Costamar zur Ausstellung autorisiert haben. Beide sind durch das Gesetz 15/99 vom 13.September geschützt. Jegliche Verwendung, ohne die ausdrückliche Erlaubnis von Costamar Inmo oder deren Besitzer wird durch den Strafartikel 270, 271, 272 geahndet: ARTIKEL 270: Jedermann, der mit geistigen Eigentum Profit erwirtschaftet, durch Reproduktion, Vervielfältigung, mit Veröffentlichung in Verbindung steht, in seiner Gesamtheit oder teilweise, eine literarische, künstlerische oder wissenschaftliche Arbeit Umwandlung, oder dessen Deutung, künstlerische Durchführung, dies in irgendeiner Art Unterstützung oder mit anderen mögliche Mittel, ohne die Ermächtigung der Halter der entsprechenden Rechte des geistigen Eigentums oder seiner Bevollmächtigten mitgeteilt sind. Kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen oder mit einer Geldstrafe die sich von sechs Monaten bis zu auf vierundzwanzig Monaten belaufen kann Der vorhergehende Artikel betrifft auch, den Jenige der absichtlich gespeichert Arbeiten Importiert oder exportiert oder seine Wiedergaben dieser besagten Arbeiten ohne die verwiesene Ermächtigung durchführt. Mit dem gleichen Artikel können ausserdem auch Firmen bestraft werden, welche das spezifisch bestimmten Computerprogramme, die dafür vorgesehen sind, nicht autorisierten Ausgleich oder jene Neutralisation technischen Vorrichtung, zu erleichtern, in Umlauf setzen. ARTIKEL 271. - Der Gefängnisstrafe von einem bis zu vier Jahren, eine Geldstrafe von acht bis vierundzwanzig Monaten, die spezielle Nichtausübung des Berufs während einer Periode von zwei bis fünf Jahren, liegt vor, wenn einige der folgenden Umstände zutreffen: a) Wenn der erhaltene Nutzen, eine spezielle ökonomische Wichtigkeit hat. b) Wenn die verursachte Schaden von besonderer Grösse . In solchen Fällen sind der Richter oder das Gericht, auch in der Lage, die Verurteilte Firma temporäre oder endgültige zu Schließen. Das temporäre Schließen wird keinen fünf Jahre übersteigen. ARTIKEL 272. – 1. - Die Verlängerung der Zivilverantwortlichkeit, welches aufgrund der oben erwähnten Verbrechen durchgeführt werden kann, wird im Gesetz des geistigen Eigentum geregelt, welches das aufhören der unerlaubten Tätigkeit und zur Entschädigung der Beschädigungen festlegt. 2. – Im Fall einer Verurteilenden, sind der Richter oder das Gericht
in der Lage, die Verurteilung in einer amtlichen Zeitschrift zu veröffentlichen |
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